Vorsteueranspruchsverweigerung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsteuer
Ablehnung durch die Finanzbehörde des Anspruchs auf Vorsteuerabzug; der Unternehmer wird daran gehindert, die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abzuziehen, obwohl er unter den gesetzlichen Voraussetzungen dazu berechtigt wäre.