Ausfuhrnachweisnachreichung
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Wertermittlung/Ausfuhrnachweis.html
Nachreichung des Ausfuhrnachweises bei der Zollbehörde nach dem tatsächlichen Exportvorgang, um den Exportstatus zu belegen und gegebenenfalls steuerliche Vorteile (z. B. Mehrwertsteuerfreiheit) zu sichern. Der Vorgang erfolgt, wenn der ursprüngliche Nachweis nicht rechtzeitig vorgelegt wurde oder weitere Belege erforderlich sind.
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