Vorsteuerberechtigung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsteuer
Berechtigung eines Unternehmens, die gezahlte Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abzuziehen, um sie mit der Umsatzsteuer auf Verkäufe zu verrechnen, gemäß den Regeln des Mehrwertsteuersystems.