Ausgleichsanspruch
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Aufrechnung
Ein Ausgleichsanspruch ist das Recht einer Partei, eine eigene Forderung gegen die andere Partei mit einer entsprechenden Gegenforderung gegenzurechnen, um eine Verrechnung vorzunehmen und somit Zahlungen oder Forderungen zu reduzieren oder auszugleichen – typischerweise im Kontext vertraglicher oder schadensbezogener Ansprüche im Logistik- bzw. Transportbereich.