Zurückbehaltungsrecht Zahlung
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__273.html
Recht, eine Forderung gegen den Zahlungsempfänger mit einer eigenen Forderung gegenzurechnen bzw. Zahlungen ganz oder teilweise zu verweigern oder zu mindern, bis die eigenen Ansprüche erfüllt sind.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren