FCA Importabfertigung
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
Im FCA-Kontext bezeichnet die Importabfertigung die Zollabfertigung der importierten Ware am Bestimmungsort durch den Käufer oder dessen Beauftragten. Der Verkäufer ist für die Exportabfertigung und die Lieferung bis zum benannten Ort verantwortlich; der Import entsteht und wird vom Käufer getragen, einschließlich Zollanmeldungen, Zahlungen von Zöllen und Steuern sowie erforderlichen Genehmigungen.
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