Diebstahlschaden Lager
Quelle: https://www.logistiklexikon.de/diebstahlschaden
Schaden an Gütern, der durch Diebstahl im Lager entstanden ist; umfasst Verluste aufgrund unbefugter Wegnahme von Waren oder Inventarteilen innerhalb eines Lagers oder eines Lagerbetriebs.
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