Verfügungsadressat
Quelle: https://de.wiktionary.org/wiki/Verf%C3%BCgungsadressat
Die Partei bzw. das Unternehmen, das befugt ist, über die Güter oder eine Sendung Verfügungen zu treffen bzw. Anordnungen, Freigaben oder Entnahmen zu erteilen. Es handelt sich um die Stelle, an die Anweisungen zur Verfügung bzw. Freigabe der Ware gerichtet sind.