Kontrollrecht der Behörde
Quelle: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/W/Application/Handbuch-Verwaltungsrecht.pdf?__blob=publicationFile
Das Kontrollrecht der Behörde bezeichnet das befugte Recht der zuständigen Verwaltungsbehörde, Prüfungen, Kontrollen oder Überwachungen durchzuführen, um die Einhaltung von Rechtsvorschriften, Vorgaben oder vertraglichen Verpflichtungen sicherzustellen.