Mahngebührenklausel
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/mahngebuehren
Vertragliche Klausel, die bei verspäteter Zahlung Mahngebühren für Mahnschreiben oder Zahlungserinnerungen festlegt, einschließlich Höhe, Anwendungsbedingungen und etwaiger Höchstgrenzen.