e-dec Übergangsfall
Quelle: https://www.bmf.gv.at/themen/e-zoll/e-dec.html
Im Kontext des elektronischen Deklarationssystems e-dec bezeichnet der Übergangsfall einen vorübergehenden Anwendungsfall im Rahmen einer Systemmigration oder Änderung der Rechtsvorschriften, bei dem Daten oder Prozesse in einer Übergangsphase weiterhin verarbeitet werden, um einen nahtlosen Umstieg zu ermöglichen.
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