EAC Zollunion – Ursprungskumulierung Keramik
Quelle: https://www.wto.org/english/res_e/publications_e/wto_customs_e.htm
Die EAC Zollunion ermöglicht es, dass Produkte, die in einem Mitgliedstaat hergestellt wurden, auch in anderen Mitgliedstaaten der Zollunion ohne Zollabgaben gehandelt werden können, wobei bestimmte Ursprungsregeln, einschließlich der Ursprungskumulierung für Keramikwaren, gelten.
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