Textilerzeugnisse unterliegen in der ECOWAS-Präferenzzone strengeren Ursprungsanforderungen: Der Nichtveränderungsgrundsatz verbietet substantielle Umarbeitungen, Bleichungen, Färbungen oder konstruktive Änderungen, die das Erzeugnis als Neuerzeugnis erscheinen lassen würden.
Quelle: https://www.ecowas.int
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