Ein Spediteur oder Importeur muss bei der Verzollung von Elektronikwaren aus dem EFTAâChina-Freihandelsabkommen einen Kumulierungsnachweis vorlegen, der belegt, dass Komponenten und Fertigungsschritte aus den PartnerlĂ€ndern (EFTA-Staaten oder China) stammen oder dort verarbeitet wurden.
Quelle: https://www.efta.int/Free-Trade-Agreements/China
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