EFTA-China FTA – Nichtveränderungsgrundsatz Kfz-Teile
Quelle: https://www.efta.int/sites/default/files/documents/legal-texts/free-trade-agreements/china/FTA%20EFTA-China%20english.pdf
Der Nichtveränderungsgrundsatz im Rahmen des EFTA-China Freihandelsabkommens besagt, dass bestimmte Kfz-Teile im Ursprung des Herstellers bleiben müssen, um von Zöllen befreit zu werden.
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