EFTA-China-FTA – Tarifsprung-Anforderung Bekleidung
Quelle: https://www.efta.int
Die Tarifsprung-Anforderung im Rahmen des EFTA-China-FTA bezieht sich auf die spezifischen Bedingungen, unter denen Textil- und Bekleidungsprodukte von Zollpräferenzen profitieren können, wenn sie eine bestimmte Verarbeitungsstufe durchlaufen haben.
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