EFTA–Chile-Freihandelsabkommen – Nichtveränderungsgrundsatz Elektronik
Quelle: https://www.efta.int/
Der Nichtveränderungsgrundsatz im Kontext des EFTA–Chile-Freihandelsabkommens besagt, dass elektronische Produkte, die das Ursprungsland verlassen, ohne Modifikationen hauptsächlich im Ursprungsland verbleiben müssen, um die Zollvergünstigungen zu erhalten.