EFTA-Indonesien CEPA – Tarifsprung-Anforderung Bekleidung
Quelle: https://www.efta.int/
Die Tarifsprung-Anforderung für Bekleidung im Rahmen des EFTA-Indonesien CEPA bezieht sich auf die Bedingungen, unter denen Kleidungsstücke von Zolltarifen befreit werden können, wenn sie in bestimmten Mitgliedsländern der EFTA und Indonesien hergestellt werden und dabei spezifische Ursprungskriterien erfüllen.
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