EFTA–Indonesien CEPA – Nichtveränderungsgrundsatz Maschinenbau
Quelle: https://www.efta.int/
Der Nichtveränderungsgrundsatz im Maschinenbau bezieht sich auf die Regelung, dass bestimmte Waren, die unter das EFTA–Indonesien CEPA fallen, unverändert bleiben müssen, um die Ursprungsregeln zu erfüllen und von Zollvergünstigungen zu profitieren.
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