Einfuhrabgabenhaftung
Quelle: https://www.zoll.de
Rechtliche Verpflichtung, die Einfuhrabgaben (Zölle, Verbrauchssteuern, Abgaben) zu zahlen, die bei der zollamtlichen Einfuhr von Waren anfallen; typischerweise getragen vom Einführer oder von dessen Bevollmächtigtem.