Einfuhrabgabenpflicht
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html
Die Einfuhrabgabenpflicht bezeichnet die gesetzliche Pflicht des Importeurs, beim Zoll anfallende Abgaben wie Zölle, Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und ggf. weitere Abgaben zu entrichten; sie entsteht, sobald Waren über den Zoll in das Inland eingeführt werden, unabhängig vom Eigentumsübergang.