Einfuhrmehrwertsteuerpflicht
Quelle: https://europa.eu/youreurope/business/taxes/vat/vat-imports/index_en.htm
Die Einfuhrmehrwertsteuerpflicht bezeichnet die gesetzliche Pflicht des Importeurs oder der Zollbehörden, bei der Einfuhr von Waren die Mehrwertsteuer (Einfuhrumsatzsteuer) zu entrichten, sofern keine Ausnahmen oder Sonderregelungen greifen.