Einfuhrsteuerbefreiungstatbestand
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/
Ein Einfuhrsteuerbefreiungstatbestand ist eine gesetzliche Konstellation, nach der bei der Einfuhr von Waren keine Einfuhrsteuern erhoben werden. Er beschreibt die konkreten Voraussetzungen im Steuerrecht, unter denen Importsteuern (z. B. Einfuhrumsatzsteuer) oder andere Abgaben nicht bzw. nur unter bestimmten Bedingungen anfallen.