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Einfuhrsteuererlass

Quelle: https://www.zoll.de/DE/Home/Aufgaben/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Einfuhrumsatzsteuer_node.html
Eine rechtsverbindliche Entscheidung oder Maßnahme der Zoll- oder Finanzbehörde, durch die die Zahlung der Einfuhrsteuer für eine bestimmte Warenlieferung oder unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben bzw. erlassen wird; kann z. B. aufgrund von Rechtsgrundlagen, Rückerstattungen, Irrtümern oder besonderen Zollregelungen erfolgen.

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