Im Zollabfertigungsprozess taucht der Einfuhrsteuererlass dann auf, wenn eine Zollbehörde auf die Erhebung bereits festgesetzter oder noch nicht eingezogener Einfuhrabgaben verzichtet â entweder weil eine Ware nachtrĂ€glich als zollbefreit eingestuft wird, TransportschĂ€den die Bemessungsgrundlage verĂ€ndern, völkerrechtliche Vereinbarungen wie Freihandelsabkommen oder Zollunionen greifen, oder ein behördlicher Fehler bei der ursprĂŒnglichen Festsetzung vorlag.
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Home/Aufgaben/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Einfuhrumsatzsteuer_node.html
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