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Einfuhrsteuerinkasso

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Einfuhrumsatzsteuer
Begriff für eine Abwicklung im Logistik- und Zollprozess, bei der Importsteuern (einschließlich Zölle und Mehrwertsteuer auf Einfuhren) durch den Absender, Spediteur oder Frachtführer im Auftrag der Steuerbehörde eingezogen werden, in der Regel bei Lieferung oder Zollabfertigung.

Verwandte Begriffe

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