Einfuhrsteuerinkasso
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Einfuhrumsatzsteuer
Begriff für eine Abwicklung im Logistik- und Zollprozess, bei der Importsteuern (einschließlich Zölle und Mehrwertsteuer auf Einfuhren) durch den Absender, Spediteur oder Frachtführer im Auftrag der Steuerbehörde eingezogen werden, in der Regel bei Lieferung oder Zollabfertigung.