Einfuhrsteuermahnung
Quelle: https://www.zoll.de
Eine Einfuhrsteuermahnung ist eine behördliche Aufforderung bzw. Mahnung, die von Zollbehörden an Unternehmen oder Privatpersonen gerichtet wird und darauf abzielt, ausstehende oder korrigierte Einfuhrsteuern (z. B. Einfuhrumsatzsteuer) zu zahlen. Sie informiert über Betrag, Fälligkeit und Rechtsmittel, falls die Steuerpflichtigen nicht rechtzeitig zahlen oder Abgaben korrigieren.