Beim Einlaufen in einen Hafen oder beim Durchfahren eines Emissionskontrollgebiets (Emission Control Area, ECA) muss ein Schiff nachweisen, dass sein Kraftstoff die Schwefelgrenzwerte aus MARPOL-Anhang VI einhÀlt: maximal 0,50 % m/m weltweit und maximal 0,10 % m/m in ausgewiesenen ECAs wie der Ostsee, der Nordsee und dem Mittelmeer.
Quelle: https://www.imo.org/en/OurWork/Environment/Pages/Sulphur-oxides-(SOx)-â-Regulation-14.aspx
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