Der Herkunftsnachweis ist der Sammelbegriff für die Unterlagen, mit denen ein Importeur gegenüber der Zollbehörde belegt, woher eine Ware stammt.
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1963 vom 28.08.2026; Europäische Kommission, DG TRADE, 31.08.2026
Passende Tools & Partner zu diesem Thema
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren
Kostenlos · Kein Passwort · Nie eine Paywall. Wöchentlich Top-News und Fakten aus der Logistik.
Teile dein Wissen, stelle Rückfragen oder ergänze unsere Erklärung mit deinem Praxis-Know-how. Alle Beiträge werden vor der Veröffentlichung moderiert.