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Einlagerung unter Zoll

Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Customs_warehouse
Die Einlagerung von Waren in einem zollrechtlich genehmigten Lager unter Zollaufsicht, bei der Zölle, Steuern und Abgaben vorübergehend ausgesetzt sind bzw. erst bei Verbringung oder Entnahme fällig werden.
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