Einlagerung unter Zoll
Die Einlagerung unter Zoll ist ein zollrechtliches Verfahren, bei dem Nichtgemeinschaftswaren in einem behördlich genehmigten Zolllager verwahrt werden, ohne dass Einfuhrzölle, Verbrauchssteuern oder andere Einfuhrabgaben sofort fällig werden.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures-import-and-export/customs-procedures/customs-warehousing_en
Nächste Schritte
Passende Tools & Partner zu diesem Thema
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren
Passar Hub: Alles zum neuen Schweizer Zollsystem
Passar ersetzt E-dec und NCTS. Passar 1.0 (Ausfuhr) ist live, Passar 2.0 (Einfuhr) startet ab Q2 2026. Roadmap, ePortal-Registrierung, Fristen und FAQ — alles auf einer Seite.
Passenden Partner auf dieser Lane finden
Verifizierte Speditionen, gerankt nach Abdeckung und Profil — Premium maximal 10 %.
Logistik-Wissen direkt ins Postfach
Kostenlos · Kein Passwort · Nie eine Paywall. Wöchentlich Top-News und Fakten aus der Logistik.
Fragen & Antworten aus der Community
Teile dein Wissen, stelle Rückfragen oder ergänze unsere Erklärung mit deinem Praxis-Know-how. Alle Beiträge werden vor der Veröffentlichung moderiert.