Einmalübermittlungsprinzip
Quelle: https://ec.europa.eu/digital-building-blocks/en/content/once-only-principle
Ein Prinzip, nach dem Informationen, die bereits bei Behörden vorliegen, nicht erneut abgefragt werden dürfen; Daten sollen wiederverwendet werden, um Verfahren abzuschließen, wodurch doppelte Datenerfassungen vermieden werden.