Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 10. Okt. 2026
Elektronische Meldepflicht
Die elektronische Meldepflicht verpflichtet Schiffsführer oder Betreiber, Angaben zu Fahrt, Ladung und Fahrzeug digital an eine zuständige Behörde zu übermitteln, statt sie nur mündlich oder auf Papier zu melden.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert:
Quelle: https://port-of-switzerland.ch/wp-content/uploads/2026/09/ZKR-PRESSEMITTEILUNG_ErweitereMeldepflicht_cp20250606de.pdf
Kategorie
Logistik-Konzept
Lesezeit
1 min
Wörter
82
Erwähnt in
–
Definition & Erklärung
Die elektronische Meldepflicht verpflichtet Schiffsführer oder Betreiber, Angaben zu Fahrt, Ladung und Fahrzeug digital an eine zuständige Behörde zu übermitteln, statt sie nur mündlich oder auf Papier zu melden. Auf dem Rhein setzt die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) den Geltungsbereich fest und erweitert ihn schrittweise auf weitere Fahrzeugtypen, etwa nach Länge oder eingesetzter Energiequelle. Die Meldung läuft über national zuständige Stellen, auf dem Rhein unter anderem über die niederländische Wasserstrassenbehörde Rijkswaterstaat, und ersetzt keine anderen Dokumente oder Absprachen zwischen den Transportbeteiligten.
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