Auf dem Rhein wird die elektronische Meldepflicht zum 1. Dezember 2026 erweitert. Darauf weisen die Schweizerischen Rheinhäfen hin. Grundlage ist eine Regelung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, kurz ZKR. Neu erfasst werden weitere lange Güterschiffe und Fahrzeuge mit bestimmten anderen Energiequellen.
Konkret nennt die ZKR Fahrzeuge über 86 Meter Länge mit einem oder mehreren Laderäumen für Güter. Zusätzlich betrifft die Ausweitung Antriebs- oder Hilfssysteme mit Methanol, gasförmigem Wasserstoff oder Batterien mit insgesamt mehr als 500 Kilowattstunden. Eine Kilowattstunde ist eine Einheit für gespeicherte Energie. Nicht jede kleine Batterie an Bord löst damit diese neue Pflicht aus.
Die betroffenen Betreiber sollen ihre Vorbereitungen bis zum 30. November abschliessen. Dazu gehören eine geeignete Meldesoftware und die nötigen Zugänge. Die ZKR nennt als mögliches Beispiel die Kontoeröffnung bei der niederländischen Wasserstrassenbehörde Rijkswaterstaat. Welche Schritte im eigenen Fall nötig sind, hängt von der gewählten Lösung ab.
Für Verlader und Spediteure heisst das vor allem: Die Angaben zur Ladung müssen rechtzeitig und sauber zum Schiffsbetreiber gelangen. Wer erst kurz vor Abfahrt fehlende Daten zusammensucht, schafft sich unnötigen Zeitdruck. Die elektronische Meldung ersetzt auch nicht automatisch sämtliche anderen Dokumente oder Absprachen.
Praktisch empfiehlt sich ein Test vor dem Stichtag. Zuständige Mitarbeitende sollten wissen, wer eine Meldung erstellt, wer Änderungen nachführt und wer bei technischen Problemen erreichbar ist. Auch eine Stellvertretung gehört dazu. Das sind einfache organisatorische Schritte, die sich vor einer beladenen Abfahrt leichter erledigen lassen.
Eine neue allgemeine Gebühr für Verlader nennt die Mitteilung nicht. Der unmittelbare Aufwand liegt bei der Vorbereitung der betroffenen Fahrzeuge und ihrer Meldeabläufe. Ob ein eingesetztes Schiff erfasst ist, lässt sich anhand der ZKR-Unterlagen prüfen.
