Im Luftfrachtprozess ersetzt der Elektronische Luftfrachtbrief (EAWB, Electronic Air Waybill) das Papierdokument vollständig: Er hält den Beförderungsvertrag zwischen Versender und Luftfrachtführer fest und gilt als Empfangsnachweis für die übernommene Sendung – ohne physische Originale.
Quelle: https://www.iata.org/en/programs/cargo/e/eawb/
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