Embargobewilligung
Quelle: https://ec.europa.eu/trade/trade-policy/accessing-markets/export-controls
Eine behördliche Genehmigung oder Erlaubnis, die erforderlich ist, um Waren, Technologien oder Dienstleistungen im Rahmen eines Embargos zu exportieren, zu durchführen oder zu transitarieren. Sie bestätigt, dass der geplante Export oder Handel unter bestimmten Ausnahmen oder Bedingungen zulässig ist.