Wer Waren, Technologien oder Dienstleistungen handeln will, die einem Embargo unterliegen, benötigt in der Regel eine Embargobewilligung – eine behördliche Lizenz, die den konkreten Vorgang unter definierten Bedingungen für zulässig erklärt.
Quelle: https://ec.europa.eu/trade/trade-policy/accessing-markets/export-controls
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