Regionaler Zolllagerstandort 124
Quelle: https://www.wto.org/english/res_e/reser_e/ersd200804_e.htm
Ein regionaler Zolllagerstandort bezeichnet einen bestimmten geografischen Ort, an dem Waren für eine vorübergehende Lagerung unter zollrechtlicher Kontrolle aufbewahrt werden, bevor sie in das nationale oder internationale Handelsnetz überführt werden.
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