Verjährungsende
Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/Verjaehrung
Bezeichnet das Ende der Verjährungsfrist für Ansprüche aus einem Transport- oder Handelsverhältnis; danach können Ansprüche in der Regel nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden. Die Länge der Frist hängt von der Rechtsordnung sowie der Art des Anspruchs ab.