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Entladehaftung

Quelle: https://www.frachtwissen.de/lexikon/entladehaftung
Haftung des Beförderers oder einer Partei für Schäden oder Verluste, die beim Entladen der Güter auftreten, zum Beispiel beim Übergabeprozess vom Transportmittel zum Empfänger.

Verwandte Begriffe

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