Privates Zolllager
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/customs-warehousing_en
Privates Zolllager bezeichnet einen von einem privaten Eigentümer betriebenen Lagerraum oder eine Anlage, die unter zollamtlicher Aufsicht genutzt wird, um Waren zu lagern, deren Zölle, Abgaben oder Kontrollen bis zu deren freiem Verbringen oder Weiterverzollung ausgesetzt oder gestundet werden. Der Betrieb erfolgt unabhängig von öffentlichen Zollbehörden.
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