DAP Praxisfehler
Ein DAP (Delivered at Place)–Vertrag bedeutet, dass der Verkäufer die Ware am benannten Bestimmungsort dem Käufer zur Verfügung stellt, bereit zum Entladen. Ein typischer Praxisfehler ist eine fehlerhafte Zuordnung von Verantwortlichkeiten (Export-/Zollabfertigung, Lieferung, Entladen) oder das Missverständnis über den benannten Ort bzw. den Zeitpunkt der Lieferung. Dadurch entstehen Kosten, Risiken und Verzögerungen, weil wesentliche Pflichten des Verkäufers oder Käufers unklar …
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