Steuerstrafvollzug
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerstrafrecht
Der Steuerstrafvollzug bezeichnet die Vollstreckung von Strafen und Maßnahmen aufgrund von Steuerstrafrechtsdelikten; die Durchsetzung von Strafen und Zwangsmaßnahmen im Bereich der Steuerstraftaten nach einer rechtskräftigen Verurteilung.