EU-Einfuhrumsatzsteuer
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/importing-goods_en
Die EU-Einfuhrumsatzsteuer ist die Umsatzsteuer, die bei der Einfuhr von Waren in die EuropÀische Union erhoben wird. Sie wird in der Regel zum Zeitpunkt der Grenzabfertigung fÀllig und von dem importierenden Unternehmen gezahlt; in vielen FÀllen kann sie als Vorsteuer abgezogen werden, sofern der Importeur umsatzsteuerpflichtig ist.
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