Vertragsstrafe exklusiv
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsstrafe
Eine Vertragsstrafe, bei der der Schadenersatz oder weitere Ansprüche im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen ausgeschlossen sind; sie dient als alleinige Rechtsfolge bei der Nichterfüllung eines vertraglichen Pflichten und verhindert zusätzliches Schadenersatz- oder Ersatzansprüche.
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