Ausfuhrkontrolle
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Exportkontrolle/exportkontrolle_node.html
Ausfuhrkontrolle bezeichnet die staatlichen und zollrechtlichen Maßnahmen zur Überwachung und Beschränkung des Exports von Waren und Technologien, insbesondere solcher mit militärischem oder doppeltem Verwendungszweck, zur Durchsetzung von Embargos, Sanktionen und internationalen Vereinbarungen.
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