Exportkontrollzertifizierung
Quelle: https://ec.europa.eu/trade/import-and-exporting/export-control_en
Eine formelle Bescheinigung, die bestätigt, dass Güter, Technologien oder Dienstleistungen gemäß den geltenden Exportkontrollvorschriften (z. B. Dual-Use-Verordnung, Embargos) freigegeben bzw. lizenziert oder entsprechend genehmigt sind; ausgestellt von Behörden oder akkreditierten Stellen.