Exportkontroll Notfallmaßnahme
Quelle: https://www.bafa.de/DE/Wirtschaftsbereiche/Außenwirtschaft/Exportkontrollen/exportkontrollen_node.html
Eine Notfallmaßnahme im Bereich Exportkontrolle, die darauf abzielt, vorübergehend Exportgenehmigungen, -pflichten oder -beschränkungen zu ändern, auszusetzen oder zu verschärfen, um akute Sicherheitsrisiken, humanitäre Situationen oder erhebliche wirtschaftliche Schäden zu adressieren und Verstöße, Umgehungen oder Gefährdungen zu verhindern.
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