Exportkontrollselbstanzeige
Quelle: https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Selbstanzeige/Selbstanzeage_node.html
Eine Exportkontrollselbstanzeige ist eine freiwillige Meldung an die zuständige Behörde (z. B. BAFA/Zoll) über ermittelte bzw. mutmaßliche Verstöße gegen Exportkontrollvorschriften, mit dem Ziel, die Rechtslage aufzuklären, Missstände zu beheben und ggf. straf- oder bußgeldrechtliche Folgen zu mildern.