Exportkontrollverjährung
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Export_control
Die Exportkontrollverjährung bezeichnet die Verjährungsfrist für die Verfolgung von Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften. Nach Ablauf dieser Frist können straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen nicht mehr geltend gemacht werden.
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