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Exportkontroll Korrekturmaßnahme

Quelle: https://www.bis.doc.gov/index.php/compliance-audit-technical-assistance/monitoring-and-compliance
Eine Exportkontroll-Korrekturmaßnahme ist eine nach Feststellung von Mängeln oder Verstöße im Exportkontrollprozess durchgeführte Maßnahme, die darauf abzielt, die Rechtskonformität wiederherzustellen. Sie umfasst typischerweise die Behebung von Defiziten im Lizenzmanagement, der Endbenutzer-/Endverwendungsprüfung, der Sanktions- und Embargoregelungen sowie Schulungen und Anpassungen von Prozessen, um zukünftige Verstöße zu verhindern.
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