Exportkontrollaufsichtsmassnahme
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Export_control
Eine Exportkontrollaufsichtsmassnahme ist eine Maßnahme der zuständigen Behörde bzw. Organisation, mit der der Export von Gütern, Technologien oder Dienstleistungen gemäß geltender Exportkontrollbestimmungen überwacht, geprüft und gegebenenfalls eingeschränkt wird, um Verstöße, Sanktionen oder Sicherheitsrisiken zu vermeiden.